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Merkblatt: Thermische Grundwasser-Nutzungen bis 50 kW (kJ/s)
Hrsg.: Landratsamt München – Wasserrecht und Wasserwirtschaft
Stand: Februar 2011 |
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Bohranzeige Brunnen
gem. § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) |
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Mitteilung des Bohrbeginns
Diese Mitteilung muss mindestens eine Woche vor Bohrbeginn beim Landratsamt München vorliegen!
Es ist der genaue Tag des Bohrbeginns anzugeben! |
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Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Wärmepumpen- oder Kühlanlage
Entnahme von Grundwasser und Wiedereinleiten von abgekühltem oder erwärmtem Wasser in
das Grundwasser (nach Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)) |
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Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Wärmepumpen- oder Kühlanlage bis 50 kW
Entnahme von Grundwasser und Wiedereinleiten von abgekühltem oder erwärmtem Wasser in
das Grundwasser (Antrag gemäß Art. 70 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)) |