Unser Dienstleistungsangebot: Geothermie

Dr. Stadtbäumer Baugrunduntersuchung GmbH Grundbauinstitut, Bohrtechnik, Geothermie

Merkblatt: Thermische Grundwasser-Nutzungen bis 50 kW (kJ/s)
Hrsg.: Landratsamt München – Wasserrecht und Wasserwirtschaft
Stand: Februar 2011
Bohranzeige Brunnen
gem. § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Mitteilung des Bohrbeginns
Diese Mitteilung muss mindestens eine Woche vor Bohrbeginn beim Landratsamt München vorliegen!
Es ist der genaue Tag des Bohrbeginns anzugeben!
Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Wärmepumpen- oder Kühlanlage
Entnahme von Grundwasser und Wiedereinleiten von abgekühltem oder erwärmtem Wasser in
das Grundwasser (nach Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG))
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Wärmepumpen- oder Kühlanlage bis 50 kW
Entnahme von Grundwasser und Wiedereinleiten von abgekühltem oder erwärmtem Wasser in
das Grundwasser (Antrag gemäß Art. 70 Bayerisches Wassergesetz (BayWG))